Erfindungen und Patente
von Angestellten der Montanuniversität
Angestellte der Montanuniversität müssen Erfindungen, die sie im Rahmen von Forschungs-tätigkeiten machen an das Rektorat melden.
Danach wird entschieden, ob die Erfindung aufgegriffen wird. Wird aufgegriffen, gibt es eine Erfindungsmeldeprämie aufgeteilt auf die Erfinderinnen und Erfinder.
Eine Schutzrechtssicherungsstrategie und ein Verwertungsplan ist von den Erfindungsmeldenden unter Unterstützung durch die Patentservicestelle der Montanuniversität zu erstellen.
Sollten Patente angemeldet werden, gibt es eine Erfindungsveröffentlichungsprämie, wenn die erste Patentanmeldung veröffentlicht wurde.
Wenn aus der Erfindung Erlöse resultieren gibt es einen Anteil davon als Vergütung aufgeteilt auf die Erfinderinnen und Erfinder in Abhängigkeit des Erfindungsanteiles.
Die Strategie zur Verwertung und zur Sicherung muss regelmäßig hinterfragt und aktualisiert werden. Wer sind die potenziellen Interessenten? In welchen Ländern ist die Erstrebung von Patenten sinnvoll?